Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung untere Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeuges
Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr.
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung